Krieghoff K-80 Sporting – Präzision und Perfektion für den ambitionierten SchützenDie Krieghoff K-80 Sporting gehört seit Jahren zu den beliebtesten hochwertigen Sportflinten weltweit. Bekannt für ihr... ...weiterlesen
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Krieghoff K-80 Sporting – Präzision und Perfektion für den ambitionierten Schützen
Die Krieghoff K-80 Sporting gehört seit Jahren zu den beliebtesten hochwertigen Sportflinten weltweit. Bekannt für ihre außergewöhnliche Haltbarkeit, absolute Zuverlässigkeit und ihr perfekt ausbalanciertes Schussverhalten, ist sie die erste Wahl vieler Wettkampfschützen.
Merkmale & Highlights
Warum die K-80 Sporting?
Einsatzbereich
Perfekt für Sporting / Parcours, Compak Sporting, Trap und Allround-Schützen, die keine Kompromisse eingehen.
Schusskomfort: minimale Rückstoßwahrnehmung und exzellente Führigkeit
Wertstabil: Eine Investition, die ihren Wert lange hält
Modular: Laufsets, Schäfte und Chokes einfach austauschbar
Turniererprobt: In vielen Disziplinen (Sporting, Trap, Skeet) an der Spitze
Oberfläche: verschiedene Finishes – vom klassischen Blued Steel bis hin zu aufwendigen Gravuren
Schaft: ergonomischer Sporting-Schaft, oft individuell anpassbar
Laufschiene: breite ventilierte Schiene für schnelle Zielaufnahme
Chokes: wechselbare Briley- oder Krieghoff-Chokes (je nach Ausführung)
Abzug: trockener, klar definierter Single-Selective-Trigger
System: robustes K-80 System, extrem langlebig und wartungsarm
Gewicht: hervorragend ausbalanciert für ruhiges Schwungverhalten
Lauflänge: 76 cm
Kaliber: 12/76
Sicherheitshinweis für den Waffenverkauf
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist in Deutschland erlaubnispflichtig gemäß §10 Waffengesetz (WaffG). Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder gültige behördliche Ausnahmegenehmigung). Bitte übermittle uns im Rahmen Deiner Bestellung einen entsprechenden Nachweis.
Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen setzt Fachkenntnis und Erfahrung voraus. Wir empfehlen dringend, neue oder ungeübte Schützen durch eine sachkundige Person einweisen zu lassen.
Die Verwendung der Waffe hat stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfolgen. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Hinweis zur gesetzeskonformen Aufbewahrung (§36 WaffG)
Als Waffenbesitzer bist Du gesetzlich verpflichtet, jede Waffe sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren. Die Anforderungen im Überblick:
- Lang- und Kurzwaffen sind in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 oder höher nach DIN/EN 1143-1 zu verwahren.
- Munition muss getrennt gelagert werden – entweder in einem separaten, verschlossenen Fach im Waffenschrank oder in einem eigenen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Behältnis.
- Nur berechtigte Personen dürfen Zugang zur Waffe und zur Munition haben.
- Im Falle von Diebstahl, Verlust oder unbefugtem Zugriff ist sofort die zuständige Waffenbehörde zu informieren.
Die Einhaltung dieser Auflagen dient nicht nur der gesetzlichen Sicherheit – sie schützt auch Dich und Dein Umfeld.








