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Rottweil Fasan

12/70

Hersteller: Rottweil
Kaliber: 12/70
Zustand: gebraucht
Kurzbeschreibung:
Rottweil Fasan Bockdoppelflinte 12/70 – klassisch, robust, auf Einabzug umgerüstetDie Rottweil Fasan im Kaliber 12/70 ist eine klassisch aufgebaute Bockdoppelflinte mit elegantem Auftritt und bewährte... ...weiterlesen
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung.

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(Rheinland-Pfalz)
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Rottweil Fasan Bockdoppelflinte 12/70 – klassisch, robust, auf Einabzug umgerüstet

Die Rottweil Fasan im Kaliber 12/70 ist eine klassisch aufgebaute Bockdoppelflinte mit elegantem Auftritt und bewährter Technik. Dieses Modell wurde fachgerecht auf Einabzug umgerüstet – ideal für Jäger oder Sportschützen, die einen schnellen Folgeschuss bevorzugen.

Ob auf der Niederwildjagd oder dem Schießstand – diese Flinte überzeugt durch solide Mechanik, gute Führigkeit und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis.

Technische Daten

MerkmalBeschreibung

Hersteller/Modell

Rottweil Fasan

Kaliber

12/70

Lauflänge

70 cm

Choke

Halb- und Vollchoke

Verschluss

Flankenverschluss mit Laufhakenverriegelung

Basküle

Dichte Stahlbasküle mit feinen Gravuren

Abzug

Umbau auf Einabzug

Ejektoren

vorhanden

Abzuglänge

37 cm

Gesamtlänge

113 cm

Gewicht

ca. 3.300 g

Zustand & Besonderheiten

Mechanisch in gutem Zustand, Läufe spiegelblank

Sauberer Umbau auf Einabzug – für schnellen zweiten Schuss

Stahlbasküle mit Gravuren – klassisches Erscheinungsbild

Trocken stehender Abzug, sauberer Auslösepunkt

Für Jäger, Sammler oder Einsteiger mit Fokus auf Funktion und Preis

Sicherheitshinweis für den Waffenverkauf

Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist in Deutschland erlaubnispflichtig gemäß §10 Waffengesetz (WaffG). Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Inhaber einer gültigen Erwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder gültige behördliche Ausnahmegenehmigung). Bitte übermittle uns im Rahmen Deiner Bestellung einen entsprechenden Nachweis.

Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen setzt Fachkenntnis und Erfahrung voraus. Wir empfehlen dringend, neue oder ungeübte Schützen durch eine sachkundige Person einweisen zu lassen.

Die Verwendung der Waffe hat stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu erfolgen. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.


 

Hinweis zur gesetzeskonformen Aufbewahrung (§36 WaffG)

Als Waffenbesitzer bist Du gesetzlich verpflichtet, jede Waffe sicher und unzugänglich für Unbefugte aufzubewahren. Die Anforderungen im Überblick:

  • Lang- und Kurzwaffen sind in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 oder höher nach DIN/EN 1143-1 zu verwahren.
  • Munition muss getrennt gelagert werden – entweder in einem separaten, verschlossenen Fach im Waffenschrank oder in einem eigenen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Behältnis.
  • Nur berechtigte Personen dürfen Zugang zur Waffe und zur Munition haben.
  • Im Falle von Diebstahl, Verlust oder unbefugtem Zugriff ist sofort die zuständige Waffenbehörde zu informieren.

Die Einhaltung dieser Auflagen dient nicht nur der gesetzlichen Sicherheit – sie schützt auch Dich und Dein Umfeld.

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