Modell: Optics Apex XP 5-30x56 MilDot Zielfernrohr
Zustand: neu
ALPEN OPTICS Apex XP 5–30x56 MilDot – Long-Range Zielfernrohr Das ALPEN OPTICS Apex XP 5–30x56 ist ein hochpräzises Long-Range-Zielfernrohr, das speziell für Schüsse auf weite Distanzen entwickelt wu... ...weiterlesen
Anbieter
Das ALPEN OPTICS Apex XP 5–30x56 ist ein hochpräzises Long-Range-Zielfernrohr, das speziell für Schüsse auf weite Distanzen entwickelt wurde.
Ausgestattet mit ED-Glas (Extra-Low-Dispersion), einem mächtigen 34 mm Mittelrohr und der innovativen SmartDot-Technologie liefert diese Optik selbst bei extremen Vergrößerungen maximale Lichtausbeute, herausragende Randschärfe und höchste Bildauflösung.
Das MilDot-Leuchtpunktabsehen befindet sich in der 1. Bildebene (SFP / First Focal Plane) und vergrößert sich dynamisch mit.
Das Deckungsmaß bleibt dadurch bei jeder Vergrößerung konstant.
Die Treffpunktkorrektur erfolgt denkbar einfach in MRAD (1 Klick = 1 cm auf 100 m), wodurch lästiges Umrechnen in MOA komplett entfällt.
- FluoDigits-Technologie: Die Vergrößerungszahlen am Okular sind leicht fluoreszierend. Bei Dämmerung und Nachtjagd – insbesondere im Zusammenspiel mit Vorsatzgeräten – lässt sich die eingestellte Zoom-Stufe ohne Taschenlampe ablesen, ohne dabei zu überstrahlen (ab 1,5 m Entfernung für Wild nicht mehr wahrnehmbar).
- SmartDot Leuchtpunkt-Automatik (Made in Germany): Ein integrierter Neigungssensor schaltet den Leuchtpunkt automatisch ein, sobald die Waffe in den Anschlag geht, und deaktiviert ihn in Ruhepositionen. Das spart Zeit und schont die Batterie.
- Integrierter Zero-Stop & Parallaxenausgleich: Erlaubt das schnelle, blinde Zurückdrehen auf die gewählte Null-Distanz. Der seitliche Parallaxenausgleich garantiert ein scharfes, parallaxefreies Bild auf jede Entfernung.
Das Gehäuse ist nach IPX7 bis zu 3 m wasserdicht, mit Stickstoff gefüllt (kein Beschlagen der Innenlinsen bei Temperaturwechseln) und bis zu 1000 g schussfest (geeignet für starke Magnum-Kaliber).
Technische Daten auf einen Blick| Vergrößerung | 5-30 x |
| Außendurchmesser | 65 mm |
| Objektivdurchmesser | 56 mm |
| Mittelrohrdurchmesser | 34 mm |
| Vergütung | UBX |
| Sehfeld m / 100 m | min. 1,3 – max. 8 |
| Lichtstärke | 125,4 |
| Dämmerungszahl | 16,73 |
| Naheinstellung ab | 15 m |
| Absehen | Mil-Dot |
| Absehen Bildebene | 1 |
| Absehenverstellung / pro Klick / 100 m |
MRAD 0,1 |
| Leuchtpunkt | Tag & Nachtjagd tauglich |
| SmartDot Technologie | Ja |
| Wasserdicht | Ja, 3 m |
| Einstellbereich Höhenverstellung Klicks |
350 |
| Einstellbereich Seitenverstellung Klicks |
145 |
| Parallaxenausgleich | ja, 15 m – 1.000 m – ∞ |
| Zero Stop | Ja |
| Schutzgasgefüllt | Ja |
| Augenabstand (mm) | min. 77 – max. 92 |
| Temperaturbreich | -20° C ~ 70° C |
| Tubuslänge | 319 mm |
| Maße (L x B x H) | 319 x 89 x 86 mm |
| Gewicht | 1030 g |
Lieferumfang
- ALPEN OPTICS Apex XP Zielfernrohr 5–30x56 MilDot
- Schutzkappen für Objektiv und Okular
- Zoom-Hebel
- Schutzcover
- Batterie für Leuchtpunkt
- Bedienungsanleitung
Hersteller
Alpen Optics GmbH
Gutenbergstraße 2
46414 Rhede
info@alpenoptics.de
EU verantwortliche Person
Alpen Optics GmbH
Gutenbergstraße 2
46414 Rhede
info@alpenoptics.de
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist




