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GSG German Sport Guns

Airsoft 6mm(Bullet) r-maxx SR-2 Sniper Gewehr System Federdruck/ Spin-Up, Polymerausführung - 6mmBB

Hersteller: GSG
Modell: Airsoft 6mm(Bullet) r-maxx SR-2 Sniper Gewehr System Federdruck/ Spin-Up, Polymerausführung
Kaliber: 6mmBB
Zustand: neu
Kurzbeschreibung:
Airsoft 6mm(Bullet) r-maxx SR-2 Sniper Gewehr System Federdruck/ Spin-Up, Polymerausführung, 25-Schuss Magazin. Incl. Reservemagazin/ Speedloader (205247). Karton als Transportverpackung. Detailge... ...weiterlesen
Frei erhältliche Waffe

AimZone GmbH 

Am Wegfeld 30
90427 Nürnberg
(Bayern)
  0911 8015246
  0911 8015247

 
Airsoft 6mm(Bullet) r-maxx SR-2 Sniper
Gewehr System Federdruck/ Spin-Up, Polymerausführung, 25-Schuss Magazin. Incl. Reservemagazin/ Speedloader (205247). Karton als Transportverpackung.

Detailgetreuer Nachbau des Steyr Mannlicher SSG 69 PIV OHNE Originalbezeichnungen. Energie (max.) ca. 0,49 Joule, Gewicht ca. 1970g.
Empfohlene Munition: 0,12 g 6mmBB.
Frei erwerbbar ab 14 Jahren.

Das r-maxx SR-2 Scharfschützengewehr besteht aus ABS-Kunststoff und verfügt über zwei Railschienen zur Anbringung von Zubehör. Die untere Montageschiene ermöglicht z. B. den Anbau eines Zweibeins (nicht enthalten) für eine bessere Standfestigkeit. Griff und Vorderschaft sind geriffelt, um einen optimalen Gripp zu gewährleisten.
Im Lieferumfang sind ein zweites Magazin und ein Speedloader enthalten.

Der Erwerb und Besitz von Soft Air Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist erlaubnisfrei ab 14 Jahren. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot (§42 a WaffG).


Neuware mit gesetzlicher Gewährleistung, Kennzeichnung "< 0,5 J".
Das Foto ist beispielhaft, ausgeliefert wird ein baugleicher Artikel wie beschrieben.

Erlaubnisfreier Erwerb ab dem vollendetem 14. Lebensjahr (Altersnachweis erforderlich).

Dieser Artikel ist im Regelfall sofort ab Lager lieferbar, bitte fragen Sie die tagesaktuelle Verfügbarkeit vor Abholung an.

Dieser Artikel ist eine Anscheinswaffe i.S.d.G. und unterliegt somit gem. § 42a WaffG dem Verbot des Führens. Das Führen (auch von erlaubnisfreien) Waffen erfordert einen Waffenschein, das Schießen ist nur auf zugelassenen Schießstätten oder mit Schießerlaubnis erlaubt. Das Führen ohne Waffenschein, z.B. beim
Transport, ist nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit im verschlossenen Behältnis und ungeladen zulässig. Die Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein. Jagdrechtliche Bestimmungen können hiervon abweichen.

Angebot freibleibend, Irrtum/ Änderung/ Zwischenverkauf vorbehalten. Dieser Artikel ist ausfuhrgenehmigungspflichtig, sofern das Bestimmungsland kein EU-Mitgliedsstaat ist.

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FW05JNA14
20230502

 
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